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Gebetsnovenen, Litaneien und Kleine Offizien

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt,

1) der an einer öffentlich abgehaltenen Gebetsnovene andächtig teilnimmt.

2) der approbierte Litaneien in frommer Gesinnung betet.

(z. B. die Litanei vom Heiligsten Namen Jesu,

die Litanei vom Heiligsten Herzen Jesu,

die Litanei vom Kostbaren Blut unseres Herrn Jesus Christus,

die Litanei von der seligen Jungfrau Maria,

die Litanei vom heiligen Josef;

die Allerheiligenlitanei.)

3) der ein approbiertes kleines Offizium in frommer Gesinnung verrichtet.

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