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Der Portiunkula-Ablaß

Der Portiunkula-Ablaß ist ein vollkommener Ablaß der ursprünglich vom Mittag des 1. August nach Empfang des Bußsakramentes durch ein Gebet in der Portiunkulakapelle in Assisi gewonnen werden konnte. Franziskus erbat diesen Ablaß für den Tag der Weihe des erneuerten Portiunkulakirchleins und für den jeweiligen Jahrestag von Papst Honorius III. im Jahre 1216. Im 16. Jahrhundert wurde der Ablaß auf alle OFM- und OFMCap.-Kirchen ausgeweitet. Die in Bezug auf Ort und Zeit heute geltenden Bestimmungen gehen auf Pius X. zurück, sie wurden modifiziert und ergänzt durch die Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina Papst Pauls VI. (1.1.1967).

Im Einzelnen gelten heute folgende Bestimmungen:

Der Portiunkula-Ablaß kann (nach freier Wahl der Gläubigen) am 2. August - vom Mittag des Vortages an - oder am vorhergehenden oder folgenden Sonntag einmal gewonnen werden. Er kann in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien, in allen Pfarrkirchen und in allen Filialkirchen, in denen sich ein Teil der Pfarrgemeinde regelmäßig zum Gebet versammelt, gewonnen werden.

Bedingungen:

a.
Besuch der entsprechenden Kirche und Gebet ("Vater unser" und Glaubensbekenntnis).

b.
Empfang des Bußsakramentes und der hl. Eucharistie, sowie Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (Gebet nach freier Wahl oder ein zweites "Vater unser" und "Gegrüßet seist du Maria").

Die unter b. genannten Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem unter a. geforderten Kirchenbesuch erfüllt werden, jedoch soll der Empfang der hl. Eucharistie und das Gebet nach Meinung des Hl. Vaters sinnvollerweise am selben Tag geschehen, an dem der Kirchenbesuch mit den unter a. genannten Gebeten vorgenommen wird.

Abbildung: Franziskus (hl. Franz von Assisi) - Ordensgründer * 1181 oder 82 in Assisi in Italien † 3. Oktober 1226

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