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Die Kreuzweg - Ablässe
Es ist nicht notwendig, dass der Beter genau Bescheid weiß über die Zahl der Ablässe, die er beim Beten des Kreuzweges gewinnen kann. Vielmehr genügt die allgemeine Absicht, die Ablässe zu gewinnen und die vorgeschriebenen Bedingungen zu' erfüllen.
Hier das Wichtigste in Kürze:
a) Die Kreuzweg-Ablässe im einzelnen:
1. Ein vollkommener Ablass für jedes Beten des Kreuzweges (auch mehrmals des Tages);
2. dazu ein 2. vollkommener Ablass, wenn man an diesem
Tag kommuniziert (nur einmal im Tag gewinnbar);
3. ein 3. vollkommener Ablass, wenn man zehn Kreuzwege gebetet hat und innerhalb eines Monats darnach zur heiligen Kommunion geht.
Beichte und zusätzlicher Kirchenbesuch ist für die Gewinnung der Kreuzwegablässe nicht erforderlich.
Wenn der Kreuzweg aus einem vernünftigen Grund nicht zu Ende gebetet werden kann, gewinnt man für jede Station zehn Jahre Ablass.
Alle Kreuzwegablässe sind den Armen Seelen zuwendbar.
b) Ablass-Bedingungen:
1. Betrachtung des Leidens Christi, je nach der Fähigkeit des einzelnen Beters! Bloß mündliche Gebete genügen nicht; sie sind zur Gewinnung der Ablässe überhaupt nicht vorgeschrieben, ebenso wenig die gewohnten Kniebeugen.
Beim privaten Beten des Kreuzweges genügt es, in irgendeiner Weise über das Leiden Jesu nachzudenken.
2. Wenn möglich: körperliche Bewegung von einer Station zur anderen!
Beim öffentlichen Beten genügt es, wenn der Priester und die Ministranten von Station zu Station gehen. Den Gläubigen wird geraten, zu jeder Station aufzustehen und niederzuknien oder wenigstens eine Kniebeuge zu machen.
In vielen Diözesen bestehen weitergehende Vergünstigungen, dass z. B. der Kreuzweg von der Kanzel aus vorgebetet wird, das Volk aber zu den einzelnen Stationen an seinem Platz aufsteht und niederkniet.
3. Zusammenhängender Besuch der 14 Stationen! Durch kleinere Unterbrechungen wird der Zusammenhang nicht gestört. Eine Unterbrechung aus religiösen Gründen (z. B. heilige Messe, Predigt, Beichte, Kommunion) kann länger dauern.
c) Das so genannte Stationskreuz: .
Alle, die rechtmäßig (z. B. auch Familienmütter und ähnliche) verhindert sind, die Kreuzwegstationen zu besuchen, können alle Kreuzwegablässe gewinnen, wenn sie ein zu diesem Zweck geweihtes Kreuz in Händen haltend 20 Vaterunser, Gegrüßt … und Ehre sei... beten. (14 für die Stationen, 5 zu Ehren der 5 Wunden, eines nach Meinung des Heiligen Vaters.)
Wer die 20 Vaterunser u. s. w. nicht zu Ende bringen kann, gewinnt für jedes Vaterunser 10 Jahre Ablass.
Schwerkranke können jedes Mal, wenn sie ein solches Stationskreuz küssen oder ansehen und auf diese Weise das Leiden Christi verehren (z. B. durch das Stoßgebet: "Gekreuzigter Herr Jesus Christus, erbarme Dich meiner") einen vollkommenen Ablass gewinnen. Wenn sie an dem Tage kommuniziert haben, gewinnen sie dazu sogar noch einen 2. vollkommenen Ablass.
Das Stationskreuz kann aus beliebigem Material sein, muss aber die Figur des gekreuzigten Erlösers, wenigstens im Relief hervorragend, tragen.
Abbildung: Normaler Rosenkranz - auch Kommunionsrosenkranz genannt.
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